Wichtige Infos zum Thema Coronavirus & Notbetreuung
Liebe Eltern,
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret: Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
(Auszug Newsletter 383)
Die Notbetreuung ist für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
Im Anhang finden Sie das Anmeldeformular zur Notgruppe, das wir so direkt vom Bayerischen Staatsministerium übernommen haben.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie, sollten Sie in einem Risikogebiet gewesen sein, entsprechend in Quarantäne bleiben müssen. Weiter bitten wir Sie das Formular bzgl. der Versicherung nicht in einem Risikogebiet gewesen zu sein zu unterzeichnen und beim ersten Besuch bei den Spitzmäusen abzugeben.
Die Betreuung wird nach einem Schutz- und Hygienkonzept auf der Grundlage des vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgegebenen Rahmen- und Hygieneplans erfolgen.
Nach wie vor dürfen nur Kinder in die Einrichtung kommen, die
- nicht in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben.
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.